• Unterlegplatte

Unterlegplatte

Feuerstätten dürfen nicht auf brennbaren Böden aufgestellt werden. Bei z.B. Holzböden ist daher eine Unterlegsplatte notwendig. Diese ist in der Regel eine Glasplatte aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG), welche in unterschiedlichen Formen und Größen erhältlich sind. Für Dauerbrandöfen gibt es auch Unterlegplatten aus Guss, welche jedoch nicht mit einem Gussumleger oder einer Vorlegeplatte kombinierbar sind.